Vielen Dank dass Sie sich für den EDIB-Fragebogen interessieren. Im Folgenden möchten wir gerne ein wenig die Hintergründe des Fragebogens darstellen, um einen Einblick in die Konstruktion zu ermöglichen.

Zum Fragebogen

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Einsatzes von Tablets und Smartphones im Bereich der sogenannten „Altenhilfe“ wurde der vorliegende Fragebogen entwickelt, welcher insbesondere (Pflegefach-/ oder Betreuungs-)Personen dabei unterstützen soll, in Absprache mit den betreffenden Bewohnenden eine ethisch fundierte Ersteinschätzung zur Eignung des digitalen Gerätes für eben diese Person individuell vorzunehmen. Das Befragungssetting gestaltet sich dabei so, dass alle Fragen mit dem interessierten Bewohner* gemeinsam durchgesprochen und beantwortet werden.

Allgemeine Hinweise

Die in diesem Fragebogen angesprochene Zielgruppe setzt sich aus überwiegend hochaltrigen Seniorinnen und Senioren zusammen, die im stationären Setting leben. Obgleich ein wachsender Teil der Bewohnerschaft* in der stationären Pflege heute an kognitiven Einschränkungen leidet, adressiert dieser Fragebogen Personen die zwar über einen gewissen Pflege- und Unterstützungsbedarf verfügen, aber keine oder nur milde kognitive Einschränkungen aufweisen. Dies liegt darin begründet, dass andernfalls nicht von einer im Wesentlichen eigenständigen und selbstverantwortlichen Nutzung der Geräte ausgegangen werden kann. Aus Gründen der besseren Verständlichkeit wird die Gruppe einheitlich unter der Bezeichnung Bewohner* zusammengefasst und es wird auf die übliche geschlechtergerechte Sprache verzichtet.. Die Verwendung der männlichen Sprachform ist der Tatsache geschuldet, dass diejenigen Mitarbeitenden, die mit dem Instrument arbeiten sollen, in den Fokusgruppen teilweise Verständnisschwierigkeiten bei der ursprünglich geschlechter-gerechten Sprachform rückgemeldet haben. Um dennoch alle Geschlechter anzusprechen wird die männliche Form mit dem Asteriscus (z.B. Bewohner*) versehen. Des Weiteren liegt dem Fragebogen die Annahme zugrunde, dass die unter dem Punkt „Datenschutz und Privatheit“ erwähnte Nutzungs-vereinbarung datenschutzrechtliche Aspekte und Vorgaben über die Verwendung des (durch die Einrichtung zur Verfügung gestellten) digitalen Gerätes regelt und dies in schriftlicher Form, also bspw. im Heimvertrag, festgehalten wird.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die blaugrau hinterlegten Wörter im gedruckten Fragebogen Beispiele darstellen, die die genannten Aspekte verdeutlichen sollen.

Aufbau

Der Fragebogen wurde inhaltlich und formal in zwei Bereiche unterteilt und richtet den Fokus zum einen auf den Bewohner*, der das digitale Gerät nutzt und zum anderen auf Aspekte rund um den Technikeinsatz innerhalb einer Institution. Für beide Bereiche wurden ethisch relevante Kriterien (die ethischen Kriterien wurden in Anlehnung an das etablierte Evaluationsmodell MEESTAR ausgewählt. Dieses Modell dient der ethischen Evaluation sozio-technischer Arrangements in der Pflege- und Gesundheitsversorgung (vgl. Manzeschke et al, 2013) herausgearbeitet und in jeweils drei Themenblöcken zusammengefasst:

Thema 1 (Bewohner*)

Dem ersten Themenblock Autonomie wird aus ethischer Perspektive ein zentraler Stellenwert zugeschrieben. Insbesondere die einleitende Frage nach dem Interesse des Bewohners* stellt eine sogenannte Ausschlussfrage dar. Da die Selbstbestimmung als Teil des Autonomieprinzips einen wesentlichen Aspekt des Menschseins ausmacht, sollte der Fragebogen bei einer Verneinung (also der Antwortmöglichkeit „Trifft nicht zu“) an dieser Stelle abgebrochen werden. Der Wunsch des Bewohners* ist hier unbedingt zu berücksichtigen.

Im zweiten Themenblock Kompetenzen und Ressourcen wird nun auf individueller Ebene die digitale Souveränität der Bewohner* abgeklärt. Hierzu werden Fragen zum digitalen Vorwissen, zu möglichem Nutzen oder Schaden für den Bewohner* und zu den jeweiligen Unterstützungsmöglichkeiten durch An- oder Zugehörige gestellt. Im letzten Themenblock Teilhabe und Wohlbefinden wird der mögliche Mehrwert eines digitalen Gerätes für den Bewohner* betrachtet. Neben relevanten Teilhabemöglichkeiten werden dabei das körperliche und kognitive Wohlbefinden abgefragt.

Thema 2 (Technikeinsatz in einer Institution)

Im zweiten Teil des Fragebogens nimmt der Themenblock Digitales Gerät den größten Raum ein. Da der Fragebogen insgesamt einen niedrigschwelligen Zugang sowie eine möglichst einfache Übertragbarkeit ermöglichen soll, kann hier nicht die Bandbreite der oftmals sehr komplexen Geräte abgedeckt werden. Dennoch sollen grundlegende Aspekte, die sich auf die angesprochene Zielgruppe beziehen, aufgegriffen werden. Mit der ersten Frage, ob es sich bei dem digitalen Gerät um ein bekanntes Markenprodukt handelt (bspw. von Samsung, Apple, Microsoft…), wird – basierend auf langjährigen Erfahrungswerten am Markt – eine Sondierung vorgenommen, ob und welche grundsätzlichen Datenschutz- und Sicherheitsstandards bei diesem Produkt gegeben sind und welche Produktpflege zu erwarten ist.

Es wird davon ausgegangen, dass bei langjährig etablierten und namenhaften Produkten, grundlegende (datenschutzrelevante) Sicherheitsstandards eher gewährleistet werden. Des Weiteren werden in diesem Bereich Fragen der Bedienbarkeit, möglicher Voreinstellungen sowie finanzieller Aspekte aufgegriffen. Der Themenblock Datenschutz und Privatheit fragt vor dem Hintergrund der Nutzungsvereinbarung Regelungen ab, die insbesondere dann von Bedeutung sind, wenn die Institution dem Bewohner* das digitale Gerät zur Verfügung stellt. Hier stehen datenschutzrelevante Thematiken oder Haftungsregelungen im Vordergrund. Zudem wird unter diesem Punkt die Wahrung der Privatsphäre ggf. vulnerabler Bewohner* abgefragt.

Der letzte Themenblock Kompetenzen und Ressourcen der Einrichtung zielt auf die Unterstützungsmöglichkeiten aus dem Umfeld, in diesem Fall der stationären Einrichtung, ab. Hier wird geklärt, ob in der Institution personelle, zeitliche und materielle Ressourcen zur Verfügung stehen, um die Bewohner* beim Gebrauch des digitalen Gerätes zu unterstützen und zu begleiten. Idealerweise entwickelt die Einrichtung hier einen konkreten Standardantwortsatz, so lange dies aber aus institutioneller Sicht nicht möglich ist, werden hier einzelne Fragen nötig sein. Außerdem wird der mögliche Einsatz von technischen Hilfsmitteln als weitere Unterstützung abgefragt.

Auswertung des Fragebogens

Jede Frage hat eine eigene Antwortzeile, bei der i.d.R. zwischen den fünf verschiedenen Antwortmöglichkeiten „Trifft nicht zu“, „Trifft wenig zu“, „Teils/Teils“, „Trifft eher zu“, „Trifft völlig zu“ gewählt werden kann. Lediglich bei einzelnen Fragen, die sich überwiegend im zweiten Teil des Fragebogens befinden (Frage 8, 18, 22, 23, 24, 26, 28, 31), sind die Antwortmöglichkeiten auf „Trifft zu“ oder „Trifft nicht zu“ begrenzt. Die nicht auswählbaren Felder dieser Ja-/Nein-Fragen sind in der PDF-Datei für die Offline-Nutzung deshalb dunkel hinterlegt und haben keine Zahlen zum Ankreuzen.

Für die analoge Auswertung des Fragebogens wird die erworbene Punktzahl addiert. Zur besseren Übersicht können die Punkte für jeden einzelnen Themenblock ausgerechnet und anschließend in den hierfür vorgesehenen Bereich der grau hinterlegten Überschriftenzeile eingetragen werden (z.B. 15 / 25 Punkte). Am Ende jeder Seite findet sich eine Zeile für das Gesamtergebnis des jeweiligen Themas

Wurden alle Punkte zusammengezählt, ermöglicht die beigefügte Auswertungstabelle eine erste Einschätzung der digitalen Eignung des Bewohners*. Erreicht dieser weniger als 54-, bzw. mehr als 108 Punkte ist die Einordnung eindeutig. Bei über 108 Punkten scheint die Nutzung des Geräts durch den Bewohner* weitgehend unbedenklich, bei unter 54 wird davon abgeraten. Liegt die Punktzahl im Graubereich (55 – 107 Punkte), muss unter Berücksichtigung möglicher Unterstützungs- und Begleitangebote eine praxisnahe Abwägung vorgenommen werden. Hierzu wird auf die ergänzende Auswertung verwiesen.

Der Fragebogen steht für die Offline-Nutzung auch als PDF-Dokument zur Verfügung.

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